Um als Veranstalter rundum abgesichert zu sein, ist der Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden, neben der Haftpflicht
gegen Personen- und Sachschäden, unverzichtbar.Zu Vermögensschäden zählen unter anderem:
Weiteres erfahren Sie in unseren Schadenbeispielen.
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Auch hier ist die Haftungsfrage, wie bei der Personen- und Sachschaden-Haftpflicht geregelt.
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