Die Haftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden ist der wichtigste Versicherungsschutz, die Sie als Veranstalter benötigen.
Sie haften für Verletzungen oder gar Tod von Reiseteilnehmern beim Absturz von Flugzeugen, Unfällen von beauftragten Land- und Seetransportmitteln. Für jede Art von Verletzungen die der Reiseteilnehmer im Hotel oder auf der Reise erleidet sowie für sämtliche Sachschäden (Gepäck).
Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt und berechtigte Forderungen befriedigt. Weiterers erfahren Sie in unseren Schadenbeispielen.
Der Reiseteilnehmer muss sich nicht an den Leistungsträger vor Ort wenden und eventuell im Ausland Schadenersatz verlangen,
sondern kann dies direkt bei Ihnen einfordern. Oftmals nimmt die Krankenkasse des Geschädigten Sie als Veranstalter in Regress.Achtung: Die „normale“ Betriebshaftpflichtversicherung kommt für solche Schäden nicht auf!
In der Veranstalterhaftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden wird nach unterschiedlichen Risikogruppen differenziert. Übersicht zur Risikoeinstufung. Sollte Ihre Reisetätigkeiten nicht mit aufgeführt sein, bitten wir Sie uns diese gesondert mitzuteilen.
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